der Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden
Wahlergebnisses sowie der Form der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses
| für die Wahl | des Gemeinderats, | der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters, |
am Sonntag, 08. März 2026
- Die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses gemäß Art. 19 Abs. 3 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) findet statt am
Mittwoch, 18.03.2026 um 18:00 Uhr
Sitzungszimmer (Historisches Amtshaus)
Hoheneggstra0e 25, 87480 Weitnau
Der Wahlausschuss verhandelt, berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen (Art. 17 Abs. 2 GLKrWG). In diesen Fällen berät und entscheidet er in nichtöffentlicher Sitzung über den Ausschluss der Öffentlichkeit. Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.
Sollte eine weitere Sitzung notwendig werden, wird Ort und Zeitpunkt ebenfalls rechtzeitig bekannt gemacht.
2. Form der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses; Fristbeginn für die Annahme der Wahl.
Unter dem Vorbehalt der Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses durch den Wahlausschuss wird das ermittelte vorläufige Wahlergebnis durch
2.1 öffentlicher Aushang im Schaukasten der Verwaltungsgemeinschaft Weitnau (Hauchenbergweg 6, Weitnau)
2.2 öffentliche Bekanntgabe auf der Homepage www.weitnau.de
gegenüber der Öffentlichkeit verkündet.
Für den Beginn der Wochenfrist des Art. 47 Abs. 1 Satz 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz, binnen der aufgrund eines Wahlvorschlags gewählte Personen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde-/Stadtverwaltung die Wahl ablehnen können, ist die unter
Nr. 2.1.
genannte Form bzw. Art der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses entscheidend.
22.02.2026 T. Wenninger
stellv. Wahlleiter