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Bekanntmachung

der Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden

Wahlergebnisses sowie der Form der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses

           

für die Wahl

des Gemeinderats,  

 

 

der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters,

 

am Sonntag, 08. März 2026

 

1. Die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses gemäß Art. 19 Abs. 3 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) findet statt am

 

Dienstag, 17.03.2026 um 16:00 Uhr

Sitzungszimmer (Freizeitanlage Missen)

Hauptstr. 45, 87547 Missen-Wilhams

 

Der Wahlausschuss verhandelt, berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen (Art. 17 Abs. 2 GLKrWG). In diesen Fällen berät und entscheidet er in nichtöffentlicher Sitzung über den Ausschluss der Öffentlichkeit. Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.

 

Sollte eine weitere Sitzung notwendig werden, wird Ort und Zeitpunkt ebenfalls rechtzeitig bekannt gemacht.

 

2. der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses; Fristbeginn für die Annahme der Wahl.

 

Unter dem Vorbehalt der Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses durch den Wahlausschuss wird das ermittelte vorläufige Wahlergebnis durch

 

2.1 öffentlicher Aushang im Schaukasten der Verwaltungsgemeinschaft Weitnau (Hauchenbergweg 6, Weitnau)

 

2.2 öffentlicher Aushang im Schaukasten der Gemeinde Missen-Wilhams (Hauptstr. 45, 87547 Missen-Wilhams)

 

2.3 öffentliche Bekanntgabe auf der Homepage www.missen-wilhams.info

 

gegenüber der Öffentlichkeit verkündet.

 

Für den Beginn der Wochenfrist des Art. 47 Abs. 1 Satz 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz, binnen der aufgrund eines Wahlvorschlags gewählte Personen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde-/Stadtverwaltung die Wahl ablehnen können, ist die unter

 

Nr. 2.1.

 

genannte Form bzw. Art der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses entscheidend.

 

 

22.02.2026                                                                                          M. Lange

                                                                                                          stellv. Wahlleiter

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