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Informationen zum Winterdienst in Weitnau mit Ortsteilen

Der gemeindliche Winterdienst hat die Aufgabe, die Fahrbahnen der öffentlichen Straßen innerhalb geschlossener Ortslagen an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen bei Schnee- und Eisglätte nach ihrer Leistungsfähigkeit zu räumen und zu streuen.

Unsere eigenen Mitarbeiter bzw. die von uns eingesetzten Unternehmer versuchen, diesen Aufgaben nachzukommen und Ihrem Anspruch auf einen guten, pünktlichen und zuverlässigen Winterdienst mit hohem Aufwand zu erledigen.

Oft wird der Winterdienst durch parkende Fahrzeuge an den Gemeindestraßen (Wohngebiete) oder durch nicht zurückgeschnittene Grundstücksbepflanzungen behindert.

Auch öffentliche Parkplätze sollten nicht zugeparkt werden. Dies sollte in den Wintermonaten vermieden werden.

Außerdem darf Schnee aus privaten Einfahrten bzw. Stellplätzen von Hausbesitzern grundsätzlich nicht auf die Gemeindestraßen oder Gehwege geschaufelt werden.

Bitte lagern Sie Ihren Schnee auf Ihren eigenen Grundstücken ab.

Wir bitten und Beachtung.

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