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Bäche sind keine Schneelager

Die Einbringung von Schnee in oberirdische Gewässer ist nach den Wassergesetzen verboten.

 

Dass ein solches Verbot durchaus Sinn macht, zeigen Erfahrungen aus der Vergangenheit. Der durch Räumen und Abkippen verdichtete Schnee engt das Gewässerbett ein und führt häufig zu schweren Abflusshindernissen. Bei einsetzendem Tauwetter können die anschwellenden Bäche das Wasser nicht mehr abführen und treten über die Ufer.

Aber auch beim langsamen Abschmelzen der Schneemassen wird dem Gewässer Wärme entzogen, was neben der verstärkten Eisbildung auch zur Gefahr für die im Bach lebenden Fische werden kann. Auch im Räumschnee enthaltene Reste an Streusalz (Natrium-, Magnesium oder Calciumchlorid), Reifenabrieb, Öl und Ruß aus dem Straßenverkehr oder Abfälle der Passanten wie Zigarettenstummel, Kaugummis etc. können gerade kleinere Gewässer belasten.

 

Eine unzulässige Schneeeinbringung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird zur Anzeige gebracht.

 

Wir bitten um Beachtung.

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