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Vollzug der Wassergesetze; Einleitung von Niederschlagswasser aus der Erweiterung des Gewerbegebiets Weitnau Ritzen West über ein Rückhaltebecken in einen Vorfluter-Änderung, Antragsteller: Markt Weitnau, Hauchenbergweg 6, 87480 Weitnau

I. Der Antragsteller beantragt im Rahmen der Einleitung von Niederschlagswasser aus der Erweiterung des Gewerbegebiets Weitnau Ritzen West über ein Rückhaltebecken in einen Vorfluter die Änderung der wasserrechtlichen Erlaubnis vom 13.07.2020 (AZ.: 22.3-641/5N-004/20-Li) über die Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Gewerbegebiet Ritzen in die Weitnauer Argen.

 

II. Das Vorhaben wird bekanntgemacht mit dem Hinweis, dass

  1. die Pläne für die beantragte wasserrechtliche Erlaubnis vom 25.08.2025 bis zum 25.09.2025 bei der Verwaltungsgemeinschaft Weitnau, Hauchenbergweg 6, 87480 Weitnau, Zimmer-Nr. 4 während der Dienststunden, zur öffentlichen Einsicht ausliegen,
  2. die Antragsunterlagen auch unter https://www.oberallgaeu.org/landkreis-politik-kommunales-ehrenamt/oeffentliche-bekanntmachungen heruntergeladen werden können und
  3. jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Weitnau oder beim Landratsamt Oberallgäu Einwendungen gegen den Plan erheben kann,
  4. bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann und verspätete Einwendungen bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben können,
  5. a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, 
    b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.

Markt Weitnau

Florian Schmid
Erster Bürgermeister

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