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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Missen-Wilhams

der Gemeinde Missen-Wilhams zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Gewerbegebiet Lußwiesen“ einschließlich der 1. Teiländerung des Bebauungsplanes „An der Hauptstraße“

 

In seiner Sitzung am 07.05.2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Missen-Wilhams den Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Gewerbegebiet Lußwiesen“ mit textlichen Festsetzungen, den Örtlichen Bauvorschriften und der Begründung gebilligt und beschlossen die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.

 

Der Bebauungsplan umfasst eine Fläche von rund 0,62 ha und beinhaltet Teilflächen der Flurgrundstücke Nr. 87/3 und 87/10 in der Gemarkung Missen. Das Plangebiet liegt am westlichen Ortsrand und wird im Norden durch das Gewerbegebiet „An der Hauptstraße“ sowie im Süden durch die Straße „Am Freibad“ und das gleichnamige Gewerbegebiet begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus beiliegendem Lageplan.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans gemäß § 1 Abs. 3 BauGB und der Ausweisung eines Gewerbegebiets sollen maßgeblich die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der ortsansässigen Schäffler Bräu geschaffen werden. Geplant ist die Auslagerung der Logistik und des Abfüllbetriebs. Der Betriebsstandort in der Ortsmitte soll durch die Auslagerung dieser Nutzungen entlastet und die Ortskerngestaltung qualitativ aufgewertet werden. Die Bebauung dieser Fläche rundet den bebauten Ortsrand ab. Ziel und Zweck des Bebauungsplans "GE Lußwiesen" ist es somit, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Schäffler Bräu zu schaffen und zu ermöglichen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Gewerbegebiet Lußwiesen“ mit den Örtlichen Bauvorschriften und der Begründung in der Fassung vom 07.05.2025 kann auf der Homepage der Gemeinde Missen-Wilhams (https://weitnau.de/missen-wilhams/wirtschaft-und-entwicklung/bauwesen-und-verkehr/bauleitplanung/missen)

im Zeitraum vom 21.05.2025 bis einschließlich 20.06.2025 abgerufen werden.

 

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen bei der Gemeinde Missen-Wilhams, Hauptstraße 45, 87547 Missen zu den Öffnungszeiten zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus. 

Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag jeweils 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich am Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

 

Ergänzend zu den o.g. Bebauungsplanunterlagen wurden folgende Fachgutachten durchgeführt, die ebenfalls einsehbar sind: Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung (LARS consult) in der Fassung vom 20.11.2024 sowie Hydraulischer Nachweis (Dr. Blasy & Dr. Overland) in der Fassung vom 09.04.2025.

 

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen gegenüber der Gemeinde Missen-Wilhams elektronisch abgegeben werden.

Bei Bedarf ist auch eine Abgabe der Stellungnahmen schriftlich per Post oder zur Niederschrift im Rathaus zu den obengenannten Öffnungszeiten möglich.

 

Die Kontaktdaten lauten:

  • E-Mail: stellungnahme@lars-consult.de
  • Postalische Anschrift: Hr. Branz, LARS consult GmbH, Bahnhofstraße 22, 87700 Memmingen
  • Mündliche Vorabsprache / zur Niederschrift nach Terminvereinbarung:

Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Parallel hierzu findet in diesem Zeitraum die Anhörung der Träger öffentlicher Belange (nach § 4 Abs. 2 BauGB) statt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung abgegebener Stellungnahmen die angegebenen personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 4 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) gespeichert werden. Die abwägungsrelevanten Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden anonymisiert aufbereitet und den zuständigen Gremien in teils öffentlichen Sitzungen vorgelegt.

 

 

Missen den 13.05.2025

 

 

Martina Wilhelm

Erste Bürgermeisterin

 

 

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