SIE SIND HIER:

Bekanntmachung zur Veröffentlichung zur 2. Änderung und 1. Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Altschwande"

Der Marktgemeinderat des Marktes Weitnau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.10.2023 den Entwurf zur 2. Änderung und 1. Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Altschwande" mit Begründung in der Fassung vom 13.10.2023 gebilligt und für die Veröffentlichung im Internet gem. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Gemäß § 13a BauGB wird die 2. Änderung und 1. Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Altschwande" im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Das Plangebiet liegt im südlichen Bereich des Ortsteiles "Gosbolz" und umfasst folgende Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 895/6 (Teilfläche), 887/1, 887/2, 905 (Teilfläche), 905/2, 905/4 (Teilfläche), 905/5, 905/14 (Teilfläche), 905/17, 905/18, 905/19, 905/20, 905/21, 905/22, 905/23, 905/24, 905/25, 905/26, 905/27, 905/28, 906/1, 907 (Teilfläche), 909/1, 912 (Teilfläche), 979/2 (Teilfläche), Gemarkung Weitnau. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.

Dem durch die vorliegende Planung verursachten Eingriff wird eine Ausgleichsfläche/-maßnahme außerhalb des Geltungsbereiches dieser Planung zugeordnet. Die Ausgleichsfläche/-maßnahme befindet sich auf dem ca. 3,5 km nordwestlich des Geltungsbereichs liegenden Grundstück mit der Fl.-Nr. 1020 (Teilfläche) der Gemarkung Wengen. Die Ausgleichsfläche liegt ca. 100 m südöstlich von Hofen, 200 m östlich der B 12 und nördlich des Saurachenbergs. Es wird darauf hingewiesen, dass sich der konkrete Zuschnitt der Fläche(n) im Laufe des Verfahrens noch ändern kann. Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 13.10.2023 wird in der Zeit vom 18.12.2023 bis 19.01.2024 im Internet auf der Internetseite https://www.weitnau.de/markt-weitnau/wirtschaft-und-entwicklung/bauwesen-und-verkehr/bauleitplanung des Marktes Weitnau veröffentlicht.

Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegt der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 13.10.2023 in der Zeit vom 18.12.2023 bis 19.01.2024 im Rathaus des Marktes Weitnau (Hauchenbergweg 6, 87480 Weitnau), Zimmer 4 während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.)

Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet und zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 13.10.2023 unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden:

https://www.weitnau.de/markt-weitnau/wirtschaft-und-entwicklung/bauwesen-und-verkehr/bauleitplanung

https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (michael.rist@weitnau.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Parallel mit der Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.

Da es sich um eine erneute Veröffentlichung des Entwurfes handelt wird darauf hingewiesen, dass gem. § 4a Abs. 3 BauGB in Bezug auf die Änderungen oder Ergänzungen und ihre möglichen Auswirkungen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird.

Diese sind im Einzelnen:

  • Aufnahme der Firsthöhe in Planzeichnung und Zeichenerklärung
  • Aufnahme des Kapitel 6 "Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/-maßnahmen)"
  • Aufnahme des Hinweises "Gefahrenvorsorge"
  • Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung
  • Ergänzungen bei der Abarbeitung der Umweltbelange
  • Aufnahme des Kapitels 10.3 "Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB"
  • Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen

Teilweise formuliert für BY, bei Bedarf auf BW unformulieren:Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.  6 Abs.  1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

 

 

Weitnau, den 08.12.2023

 

Florian Schmid

Erster Bürgermeister

 

 

 

Dokument Dateigröße
Lageplan zur Veröffentlichung Auslegung zweite Änderung und erste Teilaufhebung des Bebauungsplanes Altschwande 60,7 KB
VOILA_REP_ID=C1257F10:002F77D3