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Bekanntmachung zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes in 4 Teilbereichen

 

Der Marktgemeinderat des Marktes Weitnau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.11.2023 den Entwurf zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes in 4 Teilbereichen mit Begründung in der Fassung vom 10.11.2023 gebilligt und für die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Der erste Teilbereich im Bereich des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Weitnau-Ritzen" befindet sich im westlichen Bereich des Ortsteiles "Ritzensonnenhalb". Der zweite Teilbereich im Bereich des Bebauungsplanes "Freizeitanlage Seltmans" befindet sich im Ortsteil Seltmans südlich der "Heinrich-Nicolaus-Straße" und umfasst einen Teilbereich des Sportplatzgeländes. Der dritte Teilbereich im Bereich des Bebauungsplanes "Ritzen-Nordost" befindet sich westlich des Ortskerns des Hauptortes Weitnau. Der vierte Teilbereich im Bereich des Bebauungsplanes "Sport-Park-Hotel-Allgäu Osterhofen" befindet sich südlich des Ortsteiles "Osterhofen" und südlich der B 12.

Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 10.11.2023 und die nach Einschätzung des Marktes wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 18.12.2023 bis 26.01.2024 im Internet auf der https://www.weitnau.de/markt-weitnau/wirtschaft-und-entwicklung/bauwesen-und-verkehr/flaechennutzungsplan-weitnau  des Marktes Weitnau veröffentlicht.

Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegen der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 10.11.2023 und die nach Einschätzung des Marktes wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 18.12.2023 bis 26.01.2024 im Rathaus des Marktes Weitnau (Hauchenbergweg 6, 87480 Weitnau), Zimmer 4 während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.)

Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet und zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 10.11.2023 und den nach Einschätzung des Marktes wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden:

https://www.weitnau.de/markt-weitnau/wirtschaft-und-entwicklung/bauwesen-und-verkehr/flaechennutzungsplan-weitnau

https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.

Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:

  • Umweltbericht in der Fassung vom 10.11.2023 (Ausführungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durchführung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung.
  • Schriftliche Stellungnahmen zur frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB für die Flächennutzungsplanänderung der 4. Teilbereiche im Oktober und November 2021 mit umweltbezogenen Stellungnahmen der Regierung von Schwaben (Aufhebung des Bebauungsplanes "Sport-Park-Hotel-Allgäu", Verringerung des Flächenverbrauchs, Ermittlung Bedarf und vorhandener Flächenpotentiale, Lage im Wasserschutzgebiet und Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes im Ortsteil Seltmans), des Regionalen Planungsverbands Allgäu (zur Herausnahme des Sondergebiets, zur Nachtverdichtung, zu flächensparenden Siedlungs- und Erschließungsformen und zur Freihaltung von Freizeitwohngelegenheiten), des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten (Allgäu) (zur Nichtbetroffenheit forstlicher Belange, Erhalt Feldgehölz im Bereich "Sport-Park-Hotel-Allgäu", zu landwirtschaftlichen Emissionen, zu sparsamem Umgang mit Grund und Boden aufgrund von schützenswerten Flächen mit hoher Bodengüte und Ertragsfähigkeit, zu Flächenverlust für die Landwirtschaft und zu Ausgleichsflächen), des Staatlichen Bauamtes Kempten (zur Entwässerung und zu Lärmschutzmaßnahmen in den Änderungsbereichen), des AllgäuNetz Leitungsverbandes (zu geltenden Abständen), des Wasserwirtschaftsamtes Kempten (zu Altlasten, zu vorsorgendem Bodenschutz, Grundwasserschutz und Wasserversorgung, Gewässerschutz, Oberflächengewässer und wild abfließendem Wasser), des Wasser- & Abwasserverband Untere Argen (ohne Einwände) und des Zweckverbandes Fernwasserversorgung Oberes Allgäu (ohne Einwände)
  • Ergebnisvermerk vom 22.11.2021 zum Termin zur frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB für die Flächennutzungsplanänderung der 4. Teilbereiche am 17.11.2021 im Landratsamt Oberallgäu Sonthofen mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Landratsamtes Oberallgäu zu den Themenfeldern Planungsrecht und Ortsplanung (ohne Einwände zur Herausnahme der Sonderfläche), Immissionsschutz (ohne Einwände zur Herausnahme der Sonderfläche), Naturschutz (ohne Einwände zur Herausnahme der Sonderfläche)
  • Schriftliche Stellungnahmen zur frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB für die Flächennutzungsplanänderung der 4. Teilbereiche und der 1. Änderung, 1. Teilaufhebung und 1. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Weitnau-Ritzen" im Oktober und November 2021 mit umweltbezogenen Stellungnahmen der Regierung von Schwaben (zur Lage innerhalb des Wasserschutzgebiets), des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten (Allgäu) (zur Nichtbetroffenheit forstlicher Belange, zu landwirtschaftlichen Emissionen, zu sparsamem Umgang mit Grund und Boden aufgrund von schützenswerten Flächen mit hoher Bodengüte und Ertragsfähigkeit, zu Flächenverlust für die Landwirtschaft und zu Ausgleichsflächen), des Wasserwirtschaftsamtes Kempten (zu Altlasten, zu vorsorgendem Bodenschutz, Grundwasserschutz und Wasserversorgung, Gewässerschutz und Oberflächengewässer), des Wasser- & Abwasserverband Untere Argen (zur Lage innerhalb des Wasserschutzgebiets, zur Überarbeitung und Neubeantragung der wasserrechtlichen Erlaubnis und zur Entwässerungsplanung) und des Landratsamtes Oberallgäu zu den Themenfeldern Ortsplanung (zur Erforderlichkeit einer qualitativen Eingrünung zur Wahrung des Landschaftsbildes), Untere Naturschutzbehörde (zu Erforderlichkeit des neu festzulegenden Ausgleichs Sonneneck von 2008, zur Einbindung in das Landschaftsbild und zur Durchgrünung)
  • Ergebnisvermerk des Termins zur frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB für die Flächennutzungsplanänderung der 4. Teilbereiche und die 1. Änderung, 1. Teilaufhebung und 1. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Weitnau-Ritzen" am 17.11.2021 im Landratsamt Oberallgäu Sonthofen) mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Landratsamtes Oberallgäu zu den Themenfeldern Planungsrecht und Ortsplanung (zur Wahrung des Landschaftsbildes durch qualitative Eingrünung), Immissionsschutz (Emissionskontingente), Naturschutz (zu Erforderlichkeit des neu festzulegenden Ausgleichs Sonneneck von 2008, zur Einbindung in das Landschaftsbild und zur Durchgrünung)
  • Schriftliche Stellungnahmen zur frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB für die Flächennutzungsplanänderung der 4. Teilbereiche, den Bebauungsplan "Gewerbegebiet Seltmans" und die Aufhebung des Bebauungsplanes "Freizeitanlage Seltmans" im Oktober und November 2021 mit umweltbezogenen Stellungnahmen der Regierung von Schwaben (zur Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes im Ortsteil Seltmans), des Staatlichen Bauamtes Kempten (zu erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen), des Regionalen Planungsverbands Allgäu (zur Nachtverdichtung, zu flächensparenden Siedlungs- und Erschließungsformen und zur Freihaltung von Freizeitwohngelegenheiten), des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten (Allgäu) (keine Einwände), des Wasserwirtschaftsamtes Kempten (zu Altlasten, zu vorsorgendem Bodenschutz, Grundwasserschutz und Wasserversorgung, Gewässerschutz, Oberflächengewässer und zu wild abfließendem Wasser), des Wasser- & Abwasserverband Untere Argen (zur Entwässerung im Trennsystem, zum Schmutzwasser, zum Regenwasser und zur frühzeitigen Einbeziehung der Erschließungsplanung), des Zweckverbandes Fernwasserversorgung Oberes Allgäu (ohne Einwände) und des Landratsamtes Oberallgäu mit den Fachbereichen Kreistiefbauverwaltung (zur Festsetzung der Pflanzbindung), Ortsplanung (zur Wahrung des Landschaftsbildes durch qualitative Eingrünung) und Naturschutz (zur Abarbeitung der Eingriffsregelung)
  • Ergebnisvermerk des Termins zur frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB für die Flächennutzungsplanänderung der 4. Teilbereiche, den Bebauungsplan "Gewerbegebiet Seltmans" und die Aufhebung des Bebauungsplanes "Freizeitanlage Seltmans" am 17.11.2021 im Landratsamt Oberallgäu Sonthofen) mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Landratsamtes Oberallgäu zu den Themenfeldern Planungsrecht und Ortsplanung (zur Wahrung des Landschaftsbildes durch qualitative Eingrünung), Immissionsschutz (zur Kontingentierung, zur Einstufung des nördlich liegenden Mischgebiets als Allgemeines Wohngebiet, zu flächenbezogenen Schallleistungspegel, zum Freizeitlärm des Freibades und dem zugehörigen Parkplatz), Kreistiefbauverwaltung (Erhalt der Baumallee) und Naturschutz (zum Erhalt des Feldgehölz im Wesen, zur Abarbeitung der Eingriffsregelung und zur Ausarbeitung eines Entwurfs)
  • Schriftliche Stellungnahmen zur frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB für die Flächennutzungsplanänderung der 4. Teilbereiche und den Bebauungsplan "Ritzen-Nordost" im Oktober und November 2021 mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Staatlichen Bauamtes Kempten (zu erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen), des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (zur Meldepflicht von zu Tage tretenden Bodendenkmäler), des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten (Allgäu) (zu möglichen landwirtschaftlichen Emissionen, zu sparsamem Umgang mit Grund und Boden aufgrund von schützenswerten Flächen mit hoher Bodengüte und Ertragsfähigkeit, zu Flächenverlust für die Landwirtschaft und zu Ausgleichsflächen), der Handwerkskammer für Schwaben (zu Lärmemissionen und zur Durchführung einer schalltechnischen Untersuchung), des Wasserwirtschaftsamtes Kempten (zu Altlasten, zu vorsorgendem Bodenschutz, Grundwasserschutz und Wasserversorgung, Gewässerschutz, Oberflächengewässer und zur randlichen Überschneidung mit einem Vorranggebiet für die Wasserversorgung), des Wasser- & Abwasserverband Untere Argen (zur Beantragung der wasserrechtlichen Erlaubnis bei Niederschlagswassereinleitungen, zur Entwässerungsplanung und zur Wasserversorgung) und des Landratsamtes Oberallgäu, Untere Naturschutzbehörde (zu Erfordernis der Eingriffsregelung, Gewässerrandstreifen und Öffnung des Bachs)
  • Ergebnisvermerk des Termins zur frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB für die Flächennutzungsplanänderung der 4. Teilbereiche und den Bebauungsplan "Ritzen-Nordost" am 17.11.2021 im Landratsamt Oberallgäu Sonthofen) mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Landratsamtes Oberallgäu zu den Themenfeldern Immissionsschutz (zur angrenzenden Feuerwehr Weitnau, zum Nachweis der Einhaltung der Immissionsrichtwerte, zum Spitzenpegel, zu gewerblichen Vorbelastungen), Kreistiefbauverwaltung (ohne Bedenken) und Naturschutz (zur Abarbeitung der Eingriffsregelung, zum Gewässerrandstreifen und zur Öffnung des Baches) und Ergänzender Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Kempten (zur Lage im Vorranggebiet für die Wasserversorgung WVR Nr. 22 und zur Vereinbarkeit der geplanten Nutzung mit dem Schutzzweck)
  • Artenschutzrechtlicher Kurzbericht zum Bebauungsplan "Ritzen Nordost" der Sieber Consult GmbH in der aktualisierten Fassung vom 17.10.2022 (zum Vorkommen geschützter Tierarten innerhalb des Plangebietes und notwendigen artenschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen)

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (michael.rist@weitnau.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetztes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Parallel mit der Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.  6 Abs.  1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

 

 

Weitnau, den 09.12.2023

 

Florian Schmid

Erster Bürgermeister

 

 

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Lageplan 4 zur zur Veroeffentlichung Auslegung zur 5 Aenderung des Flaechennutzungsplaens_Weitnau GWG Ritzen 149 KB
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