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Bekanntmachung zur 1. Änderung, 1. Teilaufhebung und 1. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Weitnau-Ritzen"

 

Der Marktgemeinderat des Marktes Weitnau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.10.2023 den Entwurf zur 1. Änderung und 1. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Weitnau-Ritzen" mit Begründung vom 11.10.2023 unter Einarbeitung von konkreten Änderungen gebilligt. Dieser so geänderte Entwurf mit Begründung erhält das Fassungsdatum vom 23.11.2023 und wurde für die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Das Plangebiet befindet sich im westlichen Bereich des Ortsteiles "Ritzensonnenhalb" und umfasst folgende Grundstücke mit den Fl.-Nrn.  292/1, 292/2, 292/6, 292/7, 292/8, 292/9 (Teilfläche), 292/10 (Teilfläche), 292/12, 292/14, 292/15, 292/16 (Teilfläche), 292/17 (Teilfläche), 292/19, 292/20, 292/21, 292/22, 292/23, 292/24, 293 (Teilfläche), 293/2 (Teilfläche), 293/3 (Teilfläche), 293/4 (Teilfläche). Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.

Dem durch die vorliegende Planung verursachten Eingriff wird eine Ausgleichsfläche/-maßnahme außerhalb des Geltungsbereiches dieser Planung zugeordnet. Die Ausgleichsfläche/-maßnahme befindet sich auf dem ca. 4,3 Km südöstlich des Geltungsbereichs liegenden Grundstück mit der Fl.-Nr. 125 (Teilflächen) der Gemarkung Waltrams. Die Ausgleichsfläche liegt ca. 600 m südöstlich von Waltrams nördlich des Hauchenberges. Es wird darauf hingewiesen, dass sich der konkrete Zuschnitt der Fläche(n) im Laufe des Verfahrens noch ändern kann.

Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 23.11.2023 und die nach Einschätzung des Marktes wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 18.12.2023 bis 26.01.2024 im Internet auf der Internetseite https://www.weitnau.de/markt-weitnau/wirtschaft-und-entwicklung/bauwesen-und-verkehr/bauleitplanung des Marktes Weitnau veröffentlicht.

Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegen der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 23.11.2023 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 18.12.2023 bis 26.01.2024 im Rathaus des Marktes Weitnau (Hauchenbergweg 6, 87480 Weitnau), Zimmer 4 während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich Donnerstag von 14:00 Uhr  bis 18:_00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.)

Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet und zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 23.11.2023 und den nach Einschätzung des Marktes wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden:

https://www.weitnau.de/markt-weitnau/wirtschaft-und-entwicklung/bauwesen-und-verkehr/bauleitplanung

https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.

Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:

  • Umweltbericht in der Fassung vom 23.11.2023 (Ausführungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durchführung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung.
  • Schriftliche Stellungnahmen zur frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB im Oktober und November 2021 mit umweltbezogenen Stellungnahmen der Regierung von Schwaben (zur Lage innerhalb des Wasserschutzgebiets), des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten (Allgäu) (zur Nichtbetroffenheit forstlicher Belange, zu landwirtschaftlichen Emissionen, zu sparsamem Umgang mit Grund und Boden aufgrund von schützenswerten Flächen mit hoher Bodengüte und Ertragsfähigkeit, zu Flächenverlust für die Landwirtschaft und zu Ausgleichsflächen), des Wasserwirtschaftsamtes Kempten (zu Altlasten, zu vorsorgendem Bodenschutz, Grundwasserschutz und Wasserversorgung, Gewässerschutz und Oberflächengewässer), des Wasser- & Abwasserverband Untere Argen (zur Lage innerhalb des Wasserschutzgebiets, zur Überarbeitung und Neubeantragung der wasserrechtlichen Erlaubnis und zur Entwässerungsplanung) und des Landratsamtes Oberallgäu zu den Themenfeldern Ortsplanung (zur Erforderlichkeit einer qualitativen Eingrünung zur Wahrung des Landschaftsbildes), Untere Naturschutzbehörde (zu Erforderlichkeit des neu festzulegenden Ausgleichs Sonneneck von 2008, zur Einbindung in das Landschaftsbild und zur Durchgrünung)
  • Ergebnisvermerk des Termins zur frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB am 17.11.2021 im Landratsamt Oberallgäu, Sonthofen) mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Landratsamtes Oberallgäu zu den Themenfeldern Planungsrecht und Ortsplanung (Landschaftsbild und qualitative Eingrünung mit hohen Bäumen), Immissionsschutz (Emissionskontingente), Naturschutz (zu Erforderlichkeit des neu festzulegenden Ausgleichs Sonneneck von 2008, zur Einbindung in das Landschaftsbild und zur Durchgrünung)
  • Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet Weitnau Ritzen" der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 14.06.2023 (zu den Verkehrslärmimmissionen der B 12, den Gewerbelärmemissionen und den notwendigen Schutzmaßnahmen innerhalb des Plangebietes)

Die einschlägigen DIN-Normen, auf denen in den Festsetzungen verwiesen wird, stehen beim Markt Weitnau (Hauchenbergweg 6, 87480 Weitnau) im Rahmen der förmlichen Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Einsicht zur Verfügung.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (michael.rist@weitnau.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Parallel mit der Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.

Teilweise formuliert für BY, bei Bedarf auf BW unformulieren:Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.  6 Abs.  1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

 

 

Weitnau, den. 08.12.2023

 

Florian Schmid

Erster Bürgermeister

 

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Lageplan zur Auslegung erste Änderung erste Teilaufhebung und erste Erweiterung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Weitnau-Ritzen 136,3 KB
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