SIE SIND HIER:

Bekanntgabe der Bodenrichtwerte für Baugrundstücke (ohne Bebauung) zum Stichtag 01.01.2024

 

Die aktuelle Bodenrichtwertliste und Lagepläne mit den Darstellungen der Bodenrichtwertzonen für den Gemeindebereich liegen in der Zeit vom 08.07. – 08.08.2024 in der Gemeindeverwaltung Missen-Wilhams während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) zur Einsichtnahme aus.

Auskunft über die Bodenrichtwerte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Oberallgäu in Sonthofen, Oberallgäuer Platz 2, Zimmer-Nr. 2.22 (ehem. Sparkassengebäude), Tel. 08321 612-471, 612-473 oder 612-489.

Schriftliche Bodenrichtwertauskünfte können im Bodenrichtwertinformationssystem „BORIS-Bayern“ unter www.boris-bayern.de kostenpflichtig abgefragt werden.

Die Gebühren betragen für Einzelauskünfte 25,00 € und für Dauerauskünfte 180,00 €.

Die nächste Bodenrichtwertfeststellung wird der Gutachterausschuss Oberallgäu zum Stichtag 01.01.2026 vornehmen.

gez.

Martina Wilhelm
Erste Bürgermeisterin

VOILA_REP_ID=C1257F10:002F77D3